Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei der Durchführung eines Projektes?
Vielleicht kann die Bürgerstiftung Nieheim helfen — wir freuen uns über Ihr Engagement und Ihren Antrag!
Der Ablauf der Förderungen ist wie folgt:
Für welche Projekte kann eine Förderung beantragt werden?
Die Bürgerstiftung Nieheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Dabei werden insbesondere die Durchführung und Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen im Sinne der Abgabenordnung § 52 Abs. 2 gemeinnützige Zwecke unterstützt:
Die Projekte müssen darüber hinaus einen Bezug zu Nieheim oder dem regionalen Umfeld haben.
Zusätzlich kann die Bürgerstiftung Personen unterstützen, die im Sinne der Abgabenordnung § 53 gemeinnützige Zwecke als hilfsbedürftig gelten und in einem Bezug zur Stadt Nieheim oder dem regionalen Umfeld stehen.
Die komplette Satzung der Bürgerstiftung Nieheim finden Sie hier: