Bildung, Familie und Generationen
Kunst und Kultur
Völkerverständigung
Landschafts- und Denkmalschutz
Jugend- und Altenhilfe
Unterstützung hilfebedürftiger Personen
Integration von Flüchtlingen
Bildung, Familie und Generationen
Kunst und Kultur
Völkerverständigung
Landschafts- und Denkmalschutz
Jugend- und Altenhilfe
Unterstützung hilfebedürftiger Personen
Integration von Flüchtlingen

Sie benö­ti­gen finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei der Durch­füh­rung eines Projektes?

Viel­leicht kann die Bür­ger­stif­tung Nie­heim hel­fen — wir freu­en uns über Ihr Enga­ge­ment und Ihren Antrag!

Der Ablauf der För­de­run­gen ist wie folgt:

    1. Fül­len Sie ein­fach unser Antrags­for­mu­lar aus und sen­den es ent­we­der als Scan per Mail an info@buergerstiftung-nieheim.de oder pos­ta­lisch an:
      Bür­ger­stif­tung Nie­heim
      Post­fach 1103
      33039 Nie­heim
      Fris­ten: Jeweils zum 31. März und 30. Sep­tem­ber eines Jahres.
    2. Nach Erhalt bestä­ti­gen wir Ihnen den Eingang.
    3. In einer Sit­zung der Bür­ger­stif­tung wird der Antrag geprüft und eine Ent­schei­dung über die mög­li­che För­der­sum­me getroffen.
    4. Sie erhal­ten einen Bescheid über den Beschluss zu Ihrem Förderantrag.
    5. Bei Zusa­ge einer För­der­sum­me wird die­se auf das ange­ge­be­ne Kon­to über­wie­sen, sobald das Pro­jekt been­det und die Kos­ten­ab­rech­nung mit Quit­tun­gen ein­ge­reicht wurde.
    6. Zur Trans­pa­renz der unter­stüt­zen Pro­jek­te sen­den Sie uns bit­te Fotos zu Ihrem umge­setz­ten Pro­jekt. Die­ses erscheint dann auf unse­ren Kommunikationskanälen.

Für wel­che Pro­jek­te kann eine För­de­rung bean­tragt werden? 

Die Bür­ger­stif­tung Nie­heim ver­folgt aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge und mild­tä­ti­ge Zwe­cke im Sin­ne des Abschnit­tes „Steu­er­be­güns­tig­te Zwe­cke“ der Abgabenordnung.

Dabei wer­den ins­be­son­de­re die Durch­füh­rung und För­de­rung gemein­nüt­zi­ger Pro­jek­te in den Berei­chen im Sin­ne der Abga­ben­ord­nung § 52 Abs. 2 gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke unterstützt:

    1. Der Jugend- und Altenhilfe
    2. Kunst und Kultur
    3. Des Denk­mal­schut­zes und der Denkmalpflege
    4. Erzie­hung, Volks- und Berufsbildung
    5. Des Natur­schut­zes und der Landschaftspflege
    6. Der Inte­gra­ti­on von Flüchtlingen
    7. Der Völ­ker­ver­stän­di­gung
    8. Dem Schutz von Ehe und Fami­lie sowie Generationengerechtigkeit

Die Pro­jek­te müs­sen dar­über hin­aus einen Bezug zu Nie­heim oder dem regio­na­len Umfeld haben.

Zusätz­lich kann die Bür­ger­stif­tung Per­so­nen unter­stüt­zen, die im Sin­ne der Abga­ben­ord­nung § 53 gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke als hilfs­be­dürf­tig gel­ten und in einem Bezug zur Stadt Nie­heim oder dem regio­na­len Umfeld stehen.

Die kom­plet­te Sat­zung der Bür­ger­stif­tung Nie­heim fin­den Sie hier: